Campus Horw

Abstimmungsbotschaft Gemeinde Horw vom 18. Juni 2023

Für die Erweiterung und Erneuerung des Campus Horw sind raumplanerische Massnahmen erforderlich. Für diese ist die Gemeinde Horw zuständig. Deshalb gibt es am 18. Juni 2023 über die Umzonung Campus, Teiländerung Zonenplan A sowie Bau- und Zonenreglement, eine Volksabstimmung.

Die Gebäude der Hochschule Luzern – Technik & Architektur an der Technikumstrasse stammen aus den 1970er Jahren und haben Sanierungsbedarf. Praxisorientierte sowie zukunftsgerichtete Ausbildung und Forschung erfordern eine zeitgemässe Infrastruktur. In den letzten Jahren ist die Anzahl der Studierenden und Dozierenden zudem stetig gestiegen. Veränderte Lehrformen, eine rege Forschungstätigkeit und die Zusammenarbeit mit forschungsnahen Start-up-Betrieben generieren Bedarf an mehr Schulungs- und Forschungsräumen. Der Platz auf dem jetzigen Campus reicht hierfür nicht aus, und es müssen Räume dazugemietet werden.

Der Umzug der Pädagogischen Hochschule Luzern in den Campus Horw ist beschlossen. Die heute auf verschiedene Standorte in der Stadt Luzern verteilten Räume sollen in einem eigenen Gebäude in Horw zusammengefasst werden. Die räumliche Nähe der beiden Hochschulen schafft Synergien.

Die Erneuerung und Erweiterung der bestehenden Anlagen benötigt planungsrechtlich eine Änderung des Zonenplans A sowie des Bau- und Zonenreglements (Umzonung Campus). Die geltende Zweckbestimmung für die Zone für öffentliche Zwecke ist nicht ausreichend für künftige Nutzungen. Die Umzonung Campus schafft die bau- und planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Weiterentwicklung der beiden Hochschulen am Standort Horw.

Der Einwohnerrat hat am 24. November 2022 die Vorlage beraten und wie folgt entschieden:

  • Die Grundstücke Nrn. 540, 541, 557, 931, 1587, 1880 und 1879 werden der neu geschaffenen Sonderbauzone Campus zugewiesen. Das Grundstück Nr. 550 wird teilweise der Zone für öffentliche Zwecke (ÖZ 75) zugewiesen.
  • Art. 10a Sonderbauzone Campus wird neu ins Bauund Zonenreglement aufgenommen. Die Zweckbestimmung der Zone für öffentliche Zwecke (ÖZ 75; Bahnhof Horw See) wird in den Anhang zum Bau- und Zonenreglement aufgenommen.

Der Umzonung Campus sind längere Vorbereitungsarbeiten und Abklärungen vorausgegangen. Es sind dies u.a.:

  • Landabtausch zwischen dem Kanton Luzern, der Korporation Horw und der Einwohnergemeinde Horw.
  • Landerwerb des Grundstücks Nr. 557, Grundbuch Horw, durch den Kanton Luzern.
  • «Testplanung Campus», 2015, «Entwicklungskonzept 2030 Campus Horw», 2018, und Projektwettbewerb «Campus Horw», 2020/2021.
  • Bebauungsplan Campus Horw auf der Basis des Projekts, das als Sieger aus dem Projektwettbewerb hervorgegangen ist.
  • Mobilitäts- und Erschliessungskonzept Campus Horw vom 27. April 2022.

Gegen die geplante Umzonung des Campus sind bei der Gemeinde Horw keine Einsprachen eingegangen. Hier geht es zur kompletten Abstimmungsbotschaft.

Gemeinde Horw Abstimmungsvorlage Juni 2023

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